Durch die fortschreitende Miniaturisierung in der Medizintechnik können heute auch kleinere Gelenke wie das Sprunggelenk zwischen Unterschenkel und Fuß durch eine Sprunggelenk-Arthroskopie begutachtet und geschädigte Strukturen im Gelenk behandelt werden. Über zwei Zugangskanäle, für die nur sehr kleine Hautschnitte notwendig sind, gelangen eine endoskopische Kamera und die entsprechenden Mikroinstrumente in das Sprunggelenk. Bei Knorpelschäden und Arthrose können Knorpelfragmente im Rahmen einer Gelenkspiegelung entfernt werden, aufgerauter Knorpel kann geglättet werden. Sollte eine Versorgung dieser Knorpelschäden im Rahmen einer Arthroskopie nicht möglich sein, kommt eine klassische Operation in Betracht. Umschriebene Knorpelschäden können durch die Verpflanzung eines Knorpelknochenzylinders innerhalb des Gelenkes behandelt werden. Dabei wird das Knorpelmaterial in der Regel vom Knie der gleichen Seite aus einer wenig belasteten Stelle entnommen und der Defekt im Sprunggelenk damit aufgefüllt. Bei umschriebenen Knorpeldefekten besteht auch die Möglichkeit der Knorpeltransplantation. Bei dieser Methode wird im Rahmen einer Gelenkspiegelung Knorpelzellmaterial entnommen, das dann im Labor angezüchtet wird. Bei einer zweiten Arthroskopie wird der Knorpelschaden dann mit dem angezüchteten Material aufgefüllt. Eine physiotherapeutische Übungsbehandlung schließt sich an.