Das Wort Laser ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung Light Amplifikation by Stimulated Emission of Radiation. Physikalisch handelt es sich um elektromagnetische Wellen, ähnlich dem Licht. Die Laserstrahlen sind aber im Gegensatz zum herkömmlichen Licht hochenergetisch und stark gebündelt. In der Orthopädie wird mit dem Softlaser behandelt. Die auch als Low-Level-Lasertherapie bezeichnete Anwendung erzielt in den Zellen bestimmte photochemische Reaktionen. Dadurch bewirkt der Laser im bestrahlten Bezirk folgende Effekte:
- Erhöhung der Stoffwechselaktivität
- Verbesserung der Durchblutung
- Verbesserung des Immunsystems
- Verminderung von Gewebeschwellungen
- Hemmung von Entzündungen
- Linderung von Schmerzen
- Anregung und Beschleunigung des Heilungsprozesses
- Dämpfung der Schmerzempfindung
- Stabilisierung der Narbenbildung / Abschwellung
Wann wird der Laser angewendet?
Der Softlaser kann bei einer Vielzahl von orthopädischen Erkrankungen angewendet werden. Typische Anwendungsgebiete sind:
- Entzündungen am Ellenbogen (Tennis- / Golferellenbogen)
- Entzündungen der Schulter (Impingement)
- Entzündung des Knies (Kniescheibe, Läuferknie, Schienenbeinkantensyndrom)
- Überlastungsschäden am Fuß (z.B. an der Achillessehne, Fersenspornschmerzen)
- Verspannungen der Muskulatur
- Sportverletzungen (Muskelzerrung, Muskelfaserriss, Prellung, Quetschung)
- Überlastungen von Sehnen (Sehnenreizungen, Sehnenscheidenentzündungen)
- Nervenreizungen / Neuralgien
- Gelenk- / Weichteilentzündungen (Kapsel-Bänderreizungen
- Arthrose
Vorteile der Behandlung
- im Allgemeinen schmerzfrei
- vielseitig anwendbar
- deutliche Befundverbesserung und schnelle Wirksamkeit – meist schon nach wenigen Anwendungen
- häufig eine Alternative zu medikamentöser oder operativer Behandlung
- in allen Altersklassen anwendbar
- nachhaltige Anregung des Heilprozesses
- Arbeits- und Sportfähigkeit in der Regel am selben oder am folgenden Tag
Risiken und Nebenwirkungen
- Mögliche Verletzungen der Netzhaut
Auf Grund dieses Risikos müssen während der Behandlung sowohl vom Patienten als auch von der behandelnden Fachkraft Schutzbrillen getragen werden.
Kosten
Die Lasertherapie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen persönlich abgerechnet. Wir besprechen vor dem Beginn der Therapie mit Ihnen die Kostensituation und Sie erhalten von uns vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung.
Die Kosten der Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten die Kosten in der Regel nicht oder nur teilweise.