Die PIP-Arthrodese der Kleinzehe (2.bis 5. Zehe) ist das Verfahren der Wahl zur Korrektur einer kontrakten Hammerzehe, also einer Hammerzehe, die passiv, also vom Untersucher, nicht in die Normalstellung gebracht werden kann. Der Zugang zum PIP-Gelenk kann über einen Längs- oder Querschnitt der Haut erfolgen. Eventuell vorhandenen Schwiele können dabei mit ausgeschnitten werden. Die Strecksehne wird im Längsverlauf gespalten und am Ende der Operation wieder vernäht. Das Gelenk wird eröffnet. Anschließend werden die Gelenkflächen entfernt (z.B. mit einer oszillierenden Säge). Grund- und Mittelglied werden in der gewünschten Stellung voreinander gebracht und fixiert. Ideal ist eine leichte Beugung von ca. 15° bei ansonsten gerader Achse der Zehe. In klassischer Technik wird die Zehe / die Arthrodese durch einen 1,2 mm starken Draht in Position gehalten, der ins Innere der Zehe eingebracht wird und im Bereich des Zehenkuppe austritt.
Dr. med. Stephan Keller ist von der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFCC) zertifiziert und für den Schwerpunkt Fußorthopädie in der Praxisklinik Zähringen verantwortlich. Er steht Ihnen bei Fragen zur konservativen und operativen Therapie bei Fußbeschwerden gerne zur Verfügung.